Kreisverband der Kleingärtner Cottbus Stadt e.V.
Informationen für Neupächter

Freie Gärten


Der Kreisverband bietet keine Kleingärten im Rahmen seiner Tätigkeit an.

 

Wie erfahre ich über freien Gärten zur Pacht in Cottbus ?

Folgen Sie dem Link :

Hier finden Sie direkt angebotene freie Gärten im Raum Cottbus.


Wie komme ich an einen Kleingarten?

 

Die Vergabe eines Kleingartens liegt in den Händen der Vereinsvorstände unserer rund 70 Kleingartenanlagen unseres Verbandes für Cottbus.

Kleingärten können nur an Vereinsmitglieder verpachtet werden. 


Sie haben einen Kleingarten gefunden, konnten diesen bereits besichtigen und Ihre Fragen wurden durch den Vereinsvorstand beantwortet, dann stellen Sie einen Antrag zur Aufnahme als Mitglied in diesem Verein.


Nach positivem Bescheid wird gern mit Ihnen der Kaufvertrag (Laube und Pflanzen) sowie der Pachtvertrag nach den Regelungen des BKleingG  sowie der Rahmgartenordnung des Landes Brandenburg vereinbart

Die Pflanzen, die Laube und das, was Sie zur Gartenarbeit benötigen, übernehmen Sie in der Regel vom Vorpächter gegen eine angemessene Entschädigung. 


Was Sie dazu noch wissen sollten!


Die Bodenfläche von Kleingartenparzellen wird verpachtet. Sie können diese nicht käuflich erwerben und damit auch nicht weiter veräußern. Bauten und Anpflanzungen, die auf dieser Pachtfläche stehen, erwerben sie käuflich (Preis nach Vereinbarung). Mit Abschluss des Kaufvertrages gehen diese in Ihr Eigentum über. Natürlich entstehen mit der Übernahme eines Kleingartens auch Kosten und Aufwendungen.


Was kostet ein Kleingarten jährlich?

 

Die Kosten, die u.a. jährlich für Pacht, Mitgliedschaft im Verein, Wasser- und Stromverbrauch entstehen, werden – sofern sie nicht feststehen – in der Mitgliederversammlung festgesetzt. Pflege und Unterhaltung der Kleingartenanlage erfolgen in Gemeinschaftsarbeit.

Kostenbeispiel für einen 300 m² Kleingarten mit anteiliger Gemeinschaftsfläche

- Pacht: 300 m² X 0,096 € = 28,80 € + 12,88 € = 41,68 € / Jahr

- (+ 30% Gemeinschaftsfläche)

- Mitgliederbeitrag: 30,00 – 40,00 €/a (Haftpflichtversicherung incl.)

- Elektroenergie: ca. 51,00 €/a

- Stadtwasser: ca. 16,00 €/a

- Grundsteuer / Straßenreinigungsgebühren: 11,00 €/a

- Brandschutzversicherung/ Einbruch-Diebstahl ca. 52,00 €/a


Was ist beim Erwerb eines Kleingartens sonst noch zu beachten?

  

* Pflichten und Rechte eines Kleingärtners *

Als Kleingärtner sind Sie natürlich nicht nur Besitzer eines Kleingartens sondern Teil der Gemeinschaft der Kleingärtner.

Zum öffentlichen Teil der Kleingartenanlagen gehören oftmals solche gemeinschaftlichen Einrichtungen wie Vereinshäuser, Wege, Außenzäune, Sitzgruppen, Kinderspielplätze, Sport- und Spielplätze, die dem Kleingartenzweck im weitesten Sinne dienen.

Aus all dem ergeben sich für ein gesundes Vereinsleben und gute Nachbarschaft auch Rechte und Pflichten, wie sie in den Satzungen und Gartenordnungen der Vereine festgeschrieben sind. Denn ohne Gesetze und Verordnungen kommt auch die Gemeinschaft der Kleingärtner nicht aus.

Der Kleingärtner ist deshalb verpflichtet, zur Erfüllung aller sich aus dem Pachtvertrag, der Kleingartenordnung und den Vereinsbeschlüssen ergebenden Verpflichtungen,

  • die Mitgliedschaft im Verein wahrzunehmen,

  • an den Versammlungen teilzunehmen,

  • seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen (Pacht, Beitrag usw.),

  • sich an der Gemeinschaftsarbeit zu beteiligen,

  • gute Nachbarschaft zu pflegen,

  • die kleingärtnerische Nutzung des Gartens im Sinne des Bundeskleingartengesetzes zu sichern,

  • zur naturnahen Nutzung des Kleingartens und zu umweltgerechtem Verhalten.

Durch den Bezug unserer Verbandszeitschrift "Der Kleingarten" können Sie sich ständig über alle Fragen des Kleingartenwesens aktuell informieren und neue Anregungen für ihr kleingärtnerisches Tun holen.


Sie möchten in Ihrem gepachteten Garten bauen, umbauen oder sanieren

  

Für alle baulichen Maßnahmen im Kleingarten benötigen Sie die Zustimmung des KVB der Kleingärtner der Stadt Cottbus.  

Der Vorstand Ihres Vereins wird Sie gern beraten.  

Von Ihrem Vorstand erhalten Sie auch alle erforderlichen Formulare für evtl. Baumaßnahmen.


Für alle bis zum 03.10.1990 rechtmäßig errichteten Bauten haben gemäß § 20 a des Bundeskleingartengesetzes Bestandsschutz.


Noch ein Tipp:

 

Lassen Sie sich Gartenbücher zum Geburtstag und anderen festlichen Anlässen schenken. Aus der Fachliteratur lernt man schnell, wie man richtig gärtnert.

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