Kreisverband der Kleingärtner Cottbus Stadt e.V.
Informationen für Neupächter

Freie Gärten


Der Kreisverband bietet keine Kleingärten im Rahmen seiner Tätigkeit an.

 

Wie komme ich zu einem Kleingarten?

 

Antrag (Online)

 

Alternativ finden Sie hier direkt von den Vereinen angebotene freie Gärten im Raum Cottbus.


Freie Gärten in der Gartenanlage "Gartenfreunde-Klein-Ströbitz" finden Sie hier.

Wie komme ich an einen Kleingarten?

 

Wenn Sie Interesse am Erwerb eines Kleingartens haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Kreisverbandes der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. oder einen Kleingartenverein in der Nähe Ihrer Wohnung. Hier der Übersichtsplan

Die Geschäftsstelle des Kreisverbandes gibt Ihnen Auskunft über in Frage kommende Kleingartenanlagen. Die Berücksichtigung Ihrer Wünsche ist uns dabei ein besonderes Anliegen.

Die Vergabe eines Kleingartens erfolgt durch den Vereinsvorstand auf Antrag.

Der Vorstand des Kleingärtnervereins wird Sie als Mitglied aufnehmen und in die Liste der Gartenbewerber einstellen. Ist gerade ein Garten verfügbar, wird er Ihnen zur Übernahme angeboten. Die Bewerberliste muss nicht in zeitlicher Reihenfolge angewendet werden; soziale Aspekte können zur vorrangigen Berücksichtigung eines Bewerbers führen (z. B. Anzahl kleiner Kinder).

Sagt Ihnen ein verfügbarer Kleingarten zu, wird der Vorstand des Kleingärtnervereins einen Pachtvertrag mit Ihnen (ggf. auch mit Ihnen als Ehepaar) abschließen. Kleingärten können nur an Vereinsmitglieder verpachtet werden. Sie müssen also Mitglied sein, um Ihr Traumgärtchen pachten zu können.

Die Pflanzen, die Laube und das, was Sie zur Gartenarbeit benötigen, übernehmen Sie in der Regel vom Vorpächter gegen eine angemessene Entschädigung. Um allen sozialen Schichten die Übernahme eines Kleingartens zu ermöglichen, haben die einzelnen Landesverbände Richtlinien erlassen, die sicherstellen, dass niemand übervorteilt werden kann. Die Wertermittlung übernehmen eigens geschulte Fachkräfte.


Was Sie dazu noch wissen sollten!


Die Bodenfläche von Kleingartenparzellen wird verpachtet. Sie können diese nicht käuflich erwerben und damit auch nicht weiter veräußern. Bauten und Anpflanzungen, die auf dieser Pachtfläche stehen, erwerben sie käuflich (Preis nach Vereinbarung). Mit Abschluss des Kaufvertrages gehen diese in Ihr Eigentum über. Natürlich entstehen mit der Übernahme eines Kleingartens auch Kosten und Aufwendungen.


Was kostet ein Kleingarten jährlich?

 

Die Kosten, die u.a. jährlich für Pacht, Mitgliedschaft im Verein, Wasser- und Stromverbrauch entstehen, werden – sofern sie nicht feststehen – in der Mitgliederversammlung festgesetzt. Pflege und Unterhaltung der Kleingartenanlage erfolgen in Gemeinschaftsarbeit.

Kostenbeispiel für einen 300 m² Kleingarten mit anteiliger Gemeinschaftsfläche

- Pacht: 300 m² X 0,08 € = 24,00 € + 12,88 € = 55,84 €/a

- (+ 30% Gemeinschaftsfläche)

- Mitgliederbeitrag: 30,00 – 40,00 €/a (Haftpflichtversicherung incl.)

- Elektroenergie: ca. 51,00 €/a

- Stadtwasser: ca. 16,00 €/a

- Grundsteuer / Straßenreinigungsgebühren: 11,00 €/a

- Brandschutzversicherung/ Einbruch-Diebstahl ca. 52,00 €/a


Was ist beim Erwerb eines Kleingartens sonst noch zu beachten?

  

* Pflichten und Rechte eines Kleingärtners *

Als Kleingärtner sind Sie natürlich nicht nur Besitzer eines Kleingartens sondern Teil der Gemeinschaft der Kleingärtner.

Zum öffentlichen Teil der Kleingartenanlagen gehören oftmals solche gemeinschaftlichen Einrichtungen wie Vereinshäuser, Wege, Außenzäune, Sitzgruppen, Kinderspielplätze, Sport- und Spielplätze, die dem Kleingartenzweck im weitesten Sinne dienen.

Aus all dem ergeben sich für ein gesundes Vereinsleben und gute Nachbarschaft auch Rechte und Pflichten, wie sie in den Satzungen und Gartenordnungen der Vereine festgeschrieben sind. Denn ohne Gesetze und Verordnungen kommt auch die Gemeinschaft der Kleingärtner nicht aus.

Der Kleingärtner ist deshalb verpflichtet, zur Erfüllung aller sich aus dem Pachtvertrag, der Kleingartenordnung und den Vereinsbeschlüssen ergebenden Verpflichtungen,

  • die Mitgliedschaft im Verein wahrzunehmen,

  • an den Versammlungen teilzunehmen,

  • seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen (Pacht, Beitrag usw.),

  • sich an der Gemeinschaftsarbeit zu beteiligen,

  • gute Nachbarschaft zu pflegen,

  • die kleingärtnerische Nutzung des Gartens im Sinne des Bundeskleingartengesetzes zu sichern,

  • zur naturnahen Nutzung des Kleingartens und zu umweltgerechtem Verhalten.

Durch den Bezug unserer Verbandszeitschrift "Der Kleingarten" können Sie sich ständig über alle Fragen des Kleingartenwesens aktuell informieren und neue Anregungen für ihr kleingärtnerisches Tun holen.


Zur Bebauung eines Kleingartens

  

Für alle baulichen Maßnahmen im Kleingarten benötigen Sie die Zustimmung des Vereinsvorstandes. Weitere Zustimmungen bzw. Genehmigungen benötigen Sie im Land Brandenburg nicht.

Die Vorstände beraten Sie gern. Vom Vorstand erhalten Sie auch alle für evtl. Baumaßnahmen notwendigen Formulare.

Alle bis zum 03.10.1990 rechtmäßig errichteten Bauten haben gemäß § 20 a Bundeskleingartengesetz Bestandsschutz.


Noch ein Tipp:

 

Lassen Sie sich Gartenbücher zum Geburtstag und anderen festlichen Anlässen schenken. Aus der Fachliteratur lernt man schnell, wie man richtig gärtnert.